Für Arbeitgeber:innen
Betriebe, deren Arbeitnehmer:innen bestimmte Tätigkeiten ausüben, unterliegen dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG). Dies betrifft auch Betriebe, die als Industriebetriebe geführt werden.
Mein Betrieb ist neu bei der BUAK
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie hier mehr darüber.
Andernfalls stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen.
Für die Ersterfassung übermitteln Sie bitte folgende Dokumente:
- Betriebs-Stammblatt inkl. Eintrittsliste
- Gewerbeschein oder Auszug aus dem Gewerberegister
- Firmenbuchauszug
- Meldezettel des handelsrechtlichen Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführerin bzw. Firmeninhaber:in
- Vollmacht des bzw. der gewerbsmäßig befugten Parteienvertreter:innen
- Kopie der Auftragserteilung bzw. Honorarlegung sowie Aufzeichnungen der diversen Baustellen
- Gemeindekennzahl: Diese fünfstellige Kennzahl ist wichtig, da die Kommunalsteuer an die zuständige Gemeinde überwiesen wird.
Nach Erfassung Ihres Betriebes mittels Vergabe eines BKZ (Betriebskennzeichen) sind folgende Daten mit Kopien zu belegen:
- Beitragskontonummer(n) des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin inklusive Sozialversicherungsträger: Die Überweisung der für die Urlaubsentgelt-Direktverrechnung berechneten Sozialversicherungsbeiträge erfolgt ausschließlich auf das(die) bei der BUAK gespeicherten Beitragskonten.
- Dienstgeber:innennummer: für jedes Unternehmen (GmbH, Einzelunternehmen etc.) existiert österreichweit eine neunstellige Dienstgeber:innennummer, die vom Sozialversicherungsträger vergeben wird.
- Finanzamts- bzw. Steuernummer: DB und DZ wird an das für den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin zuständige Finanzamt abgeführt. Um eine korrekte Durchführung zu gewährleisten benötigt die BUAK die zweistellige Finanzamtsnummer inklusive der siebenstelligen Steuernummer.
- UID Nummer: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) ist eine spezielle Steuernummer, die der Identifikation gegenüber anderen Unternehmen dient und die Unternehmern im Zuge der Vergabe der Steuernummer vom zuständigen Finanzamt zugeteilt wird.
- Abgabenkontonummer: Ihr Abgabenkonto ist auf ihren Namen und ihre Steuernummer abgestimmt und wird für sämtliche Zahlungsvorgänge wie z. B. für Umsatz -, Einkommen-, Körperschaftsteuer, etc. genutzt.
Übermittlung der Dokumente:
Bitte übermitteln Sie die Dokumente an Ihre zuständige Landesstelle oder an die Betriebsbetreuung. Nach der Erfassung wird Ihr Betriebskennzeichen (BKZ) vergeben, und die erste Zuschlagsvorschreibung erfolgt.
Änderungen jeglicher Betriebsdaten bitten wir Sie unverzüglich bekannt zu geben.
Die Anmeldung der Arbeitnehmer:innen ist notwendig, um die Höhe der Zuschlagsleistungen festzulegen und um mögliche Schlechtwetter- oder Winterfeiertags-Refundierungen zu erhalten.
Eintrittsmeldung
Betriebe, die dem BUAG gemäß § 2 und § 3 unterliegen und Arbeitnehmer:innen gemäß § 1 BUAG beschäftigen, müssen dies innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit der zuständigen Landesstelle oder Betriebsbetreuung der BUAK melden. Die Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis nach dem BUAG vorliegt erfolgt nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt und nicht nach der äußeren Erscheinungsform.
Die Eintrittsliste dient zur Erfassung der Arbeitnehmer:innen und sollte verwendet werden, wenn Sie zum ersten Mal Arbeitnehmer:innen im Rahmen der Betriebserfassung der BUAK melden. Um Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, die Arbeitnehmer:innenkennzeichen (von der BUAK vergebene Nummern) und/oder die zehnstellige Sozialversicherungsnummer einschließlich der Wohnanschrift der Arbeitnehmer:innen anzugeben.
Nähere Informationen zur laufenden Meldung Ihrer Arbeitnehmer:innen finden Sie hier.
Betrieben wird die Zuschlagsverrechnungliste im eBUAK Portal zur Verfügung gestellt.
Arbeitnehmer:innen erhalten eine Arbeitnehmer:inneninformation (ANI) als Übersicht.
Hier finden Sie zwei Musterbeispiele als Download.
Die BUAK hebt Beiträge für die Sachbereiche Urlaub, Abfertigung, Winterfeiertagsregelung und Überbrückungsgeld von den Betrieben ein. Die Beiträge für den Sachbereich Schlechtwetter werden von der Österreichischen Gesundheitskasse eingehoben. Die Grundlage für die Berechnung der Forderungen bildet die Eingabe der monatlich gemeldeten Daten. Anhand dessen wird eine Zuschlagsverrechnungsliste, gegliedert nach Sachbereichen, erstellt.
Ihr:e Steuerberater:in oder Bevollmächtigte:r kann Meldungen an die BUAK durchführen, sofern sie gewerbsmäßig tätige Parteienvertreter:innen sind. Dazu gehören Rechtsanwält:innen, Berufsberechtigte gemäß dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und Bilanzbuchhaltungsberufe.
Dafür ist eine Vollmacht erforderlich. Die Zugangsdaten zum eBUAK-Portal werden erst nach Erhalt der Vollmacht erteilt.
Für einen reibungslosen Zahlungsverkehr benötigen wir folgende Daten:
- Geschäftskonto für Zuschlagsvorschreibung
- SEPA Firmenlastschriftmandat (automatischer Einzug der fälligen Zuschlagsvorschreibung)
- Girokonto für Schlechtwetterentschädigung (kann identisch sein mit Geschäftskonto)
- Treuhandkonto für Überweisung der Urlaubsentgelte erst nach 6-monatiger BUAG-Zugehörigkeit möglich
Ja, die BUAK bietet die Möglichkeit eines Direktdatenaustauschs im Rahmen der Verrechnung an. Dieser Service steht sowohl Baufirmen als auch Unternehmen, die die Verrechnung für ihre Klient:innen (z. B. Steuerberatungskanzleien) durchführen, zur Verfügung.
Beim Direktdatenaustausch werden Verrechnungsdaten über Dateien im eBUAK-Portal hochgeladen. Nach der Verrechnung erhalten Sie die Datenrückmeldung ebenfalls in Form einer Datei, die im eBUAK-Portal zum Download bereitgestellt wird.
Hier finden Sie die richtige Ansprechperson für Ihr Anliegen:
Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH (BVK) ist Ihre verlässliche Partnerin für die betriebliche Vorsorge. Sie ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK).
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) ist die BUAK BVK für die betriebliche Altersvorsorge der Bauarbeiter:innen verantwortlich. Das Leistungsspektrum steht auch Betrieben und Selbstständigen aus anderen Branchen offen.