Bitte beachten Sie, dass die BUAK Zentrale am Mittwoch, dem 13.05.2026, aufgrund von Bauarbeiten nicht geöffnet ist. Bei der Telefonanlage kommt es leider immer wieder zu Ausfällen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

eBUAK

Das eBUAK-Portal ist eine Plattform für monatliche Zuschlagsmeldungen, Urlaubsentgelteinreichungen, Schlechtwettereingaben und Baustellenmeldungen. Es ermöglicht den Betrieben außerdem, auf Ihre Kontoinformationen zuzugreifen.

Alles rund um das eBUAK-Portal

Alle Meldungen, die die BUAK betreffen, sind über das eBUAK Portal durchzuführen. Erfahren Sie hier mehr zum Zugang und der Berechtigungsvergabe.

Neu gegründete BUAG-pflichtige Betriebe sowie gewerbsmäßig befugte Parteienvertreter:innen (wie Rechtsanwält:innen, Berufsberechtigte gemäß dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und Bilanzbuchhaltungsberufe) erhalten die Portalzugangsdaten zusammen mit allen erforderlichen Informationen nach Abschluss der Betriebserfassung per Post zugesandt.

Die Hinzufügung von Betrieben für bestehende Portalzugangsberechtigungen der Parteienvertreter:innen erfolgt automatisch nach Vorlage einer Vollmacht. Übermitteln Sie diese bitte der jeweiligen Landesstelle.

Das Berechtigungskonzept ermöglicht Administrator:innen, Zugriffsrechte für einzelne Anwendungen explizit zu vergeben. Dies erlaubt es, bestimmten Mitarbeiter:innen nur Zugriff auf ausgewählte BUAK-Anwendungen zu gewähren. Zum Beispiel kann einer oder einem Projektkoordinator:in ausschließlich das Recht zur „Baustellenmeldung“ erteilt werden, während einem oder einer Mitarbeiter:in in der Personalabteilung Zugriffsrechte für die „Meldelisteneingabe“ oder die „UE-Verrechnung“ gegeben werden können.

Für weitere Fragen schreiben Sie eine E-Mail an onlineservices@buak.at  oder wenden Sie sich telefonisch an unsere Mitarbeiter:innen unter 0579 579 1717.

Wichtige Termine zur Eingabe im eBUAK-Portal

Die nachfolgende Liste enthält die Termine für das Ende der Meldungseingabe sowie die Wartungsfenster des eBUAK-Portals.
Bitte beachten Sie, dass Teilzeitmeldungen während dieses Zeitraums per E-Mail an teilzeit@buak.at gemeldet werden können.

Ende der Meldungseingabe und eBUAK Portal Wartungsfenster
Zuschlagszeitraum
(ZZ Monat/ Jahr)
Ende der MeldungseingabeeBUAK Portal Wartungsfenster
Beginn jeweils um 13:00 Uhr
09/2025Mittwoch, 22. Oktober 202524.10.2025 bis 26.10.2025
10/2025Sonntag, 23. November 202528.11.2025 bis 30.11.2025
11/2025Montag, 22. Dezember 2025
12/2025Donnerstag, 22. Jänner 202623.01.2026 bis 25.01.2026
01/2026Sonntag, 22. Februar 2026
02/2026Sonntag, 22. März 202627.03.2026 bis 29.03.2026
03/2026Mittwoch, 22. April 202624.04.2026 bis 26.04.2026
04/2026Freitag, 22. Mai 2026Sa, 23.05.2026 bis 24.05.2026
05/2026Montag, 22. Juni 202626.06.2026 bis 28.06.2026
06/2026Mittwoch, 22. Juli 202624.07.2026 bis 26.07.2026
07/2026Samstag, 22. August 202628.08.2026 bis 30.08.2026
08/2026Dienstag, 22. September 202625.09.2026 bis 27.09.2026
09/2026Donnerstag, 22. Oktober 202623.10.2026 bis 25.10.2026
10/2026Sonntag, 22. November 202627.11.2026 bis 29.11.2026

Weitere Online-Services

BUAK Direktdatenaustausch

Im Rahmen der Verrechnung stellen wir unseren Kund:innen die Möglichkeit eines Direktdatenaustausches zur Verfügung. 

Vereinfachte Verrechnung für Ihre Anliegen
Der BUAK Direktdatenaustausch bietet Ihnen die Möglichkeit, Verrechnungsdaten direkt im eBUAK-Portal hochzuladen und anschließend eine Rückmeldung in Form einer Download-Datei zu erhalten. Sie können diesen Service für Schlechtwettereingaben, Urlaubsentgelteinreichungen mit Auszahlung auf das Treuhandkonto und Zuschlagsmeldungen sowie Meldung der unverzüglichen Austritte nutzen.

Vorteile des BUAK Direktdatenaustauschs

  • Elektronische Datenübertragung direkt aus Ihrem Lohnprogramm
  • Kein Ausfüllen und Versenden von Listen notwendig
  • Sofort nach der Verrechnung Versand einer elektronischen Rückmeldedatei
  • Automatische Übernahme der verrechneten Daten in Ihr Lohnprogramm
  • Konforme Meldungen mit Ihrer Lohnverrechnung

Voraussetzungen für die Nutzung des BUAK Direktdatenaustauschs
Sie benötigen ein Lohnprogramm mit Unterstützung für den BUAK-Direktdatenaustausch sowie einen Zugang zum eBUAK-Portal. Diese Option steht sowohl Baufirmen als auch Firmen, die die Verrechnung für Ihre Klient:innen (Steuerberatungskanzlei) erledigen, zur Verfügung.

Unterstützung erhalten
Im eBUAK-Portal finden Sie unter FAQ das Dokument „Direktdatenaustausch im eBUAK-Portal“, das Sie bei der Verrechnung Ihrer XML-Dateien unterstützt. Für weitere Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail an onlineservices@buak.at

Unternehmensserviceportal (USP)

Das Unternehmensserviceportal (USP) – Ihr zentraler Anlaufpunkt für Behördengänge online. Im USP finden Unternehmer:innen maßgeschneiderte Informationen und sämtliche relevante E-Government-Anwendungen des Bundes auf einer Plattform.

Vorteile der Nutzung des USP im eBUAK-Portal
Als Kooperationspartnerin des USP erleichtert die BUAK ihren Kund:innen die Abwicklung von Meldeverpflichtungen. Mit nur einer Anmeldung im USP können Sie die eBUAK-Applikationen nutzen, ohne sich erneut bei der BUAK anmelden zu müssen.

Berechtigungsvergabe für eBUAK-Anwendungen im USP
Derzeit erfolgt die automatisierte Übergabe der User:innen als gleichberechtigte „Members“.
Möchten Sie als Administrator:in von der „Berechtigungsvergabe für eBUAK-Anwendungen“ Gebrauch machen, erfolgt dies vorübergehend noch direkt über den Einstieg im eBUAK-Portal.

Anmeldung im USP
Alle relevanten Informationen zur Benutzung des USP finden Sie unter www.usp.gv.at.