Für Arbeitnehmer:innen
Die meisten Tätigkeiten am Bau fallen unter den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.
Ich arbeite am Bau
Für Tätigkeiten am Bau, die unter das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) fallen, gelten besondere Bestimmungen. Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) sorgt dafür, dass die Beitragszahlungen von den Betrieben korrekt abgewickelt werden, damit Ihre Ansprüche betriebsneutral verrechnet werden können.
Wir haben hier die wichtigsten Fragen und Antworten für alle, die am Bau arbeiten oder neu am Bau beschäftigt sind, zusammengestellt.
Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (kurz: BUAK) verwaltet und zahlt die Urlaubs- und Abfertigungsansprüche, die Schlechtwetterentschädigungen, den ersatzweisen Anspruch auf Winterfeiertagsvergütung und das Überbrückungsgeld der Bauarbeiter:innen aus. Die gesetzliche Grundlage hiefür sind das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz (BSchEG) sowie die jeweils gültigen Kollektivverträge.
Die BUAK kontrolliert die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften direkt auf den Baustellen und bei den Betrieben, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Die Anmeldung bei der BUAK erfolgt durch den Betrieb. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie vierteljährlich, rund sechs Wochen nach Quartalsende, eine Information (ANI) über alle Ansprüche, die bei der BUAK geltend gemacht werden können.
Zudem können Sie als Arbeitnehmer:in all Ihre Informationen über unser BUAKinfo-Portal – dem online Portal für Bauarbeiter:innen abrufen. Den Zugang zum BUAKinfo-Portal erhalten Sie mit der BUAK Service-Karte.
Den Zugang zum BUAKinfo Portal erhalten Sie mit der BUAK Service-Karte. Diese ist kostenfrei und dient als Ausweis gegenüber der BUAK und zur Registrierung für das BUAKinfo-Portal.
Um die BUAK Service-Karte zu erhalten müssen Sie einen Zugangscode (QR-Code) anfordern.
Ihnen stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Schreiben Sie ein Email an login@buak.at mit Angabe von Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer(SVNR).
- Kommen Sie bei der BUAK vorbei und bestellen Sie die Service-Karte persönlich.
- Gehen Sie in die Geschäftsstelle der Gewerkschaft Bau-Holz und fordern Sie dort Ihren Zugangscode an.
Ihre aktuellen Urlaubsansprüche können Sie über das BUAKinfo-Portal abfragen und vorausberechnen lassen.
Telefonische Auskunft – auch in Muttersprache – bieten wir Ihnen unter der Telefonnummer 0579 579 5000.
Mehr Informationen zum Urlaub und wie sich dieser berechnet finden Sie hier:
Den BUAK Arbeitszeitkalender für 2024 können Sie hier downloaden.