eBUAK
Das eBUAK-Portal ist eine Plattform für monatliche Zuschlagsmeldungen, Urlaubsentgelteinreichungen, Schlechtwettereingaben und Baustellenmeldungen. Es ermöglicht den Betrieben außerdem, auf Ihre Kontoinformationen zuzugreifen.
Alles rund um das eBUAK-Portal
Alle Meldungen, die die BUAK betreffen, sind über das eBUAK Portal durchzuführen. Erfahren Sie hier mehr zum Zugang und der Berechtigungsvergabe.
Neu gegründete BUAG-pflichtige Betriebe sowie gewerbsmäßig befugte Parteienvertreter:innen (wie Rechtsanwält:innen, Berufsberechtigte gemäß dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und Bilanzbuchhaltungsberufe) erhalten die Portalzugangsdaten zusammen mit allen erforderlichen Informationen nach Abschluss der Betriebserfassung per Post zugesandt.
Die Hinzufügung von Betrieben für bestehende Portalzugangsberechtigungen der Parteienvertreter:innen erfolgt automatisch nach Vorlage einer Vollmacht. Übermitteln Sie diese bitte der jeweiligen Landesstelle.
Das Berechtigungskonzept ermöglicht Administrator:innen, Zugriffsrechte für einzelne Anwendungen explizit zu vergeben. Dies erlaubt es, bestimmten Mitarbeiter:innen nur Zugriff auf ausgewählte BUAK-Anwendungen zu gewähren. Zum Beispiel kann einer oder einem Projektkoordinator:in ausschließlich das Recht zur „Baustellenmeldung“ erteilt werden, während einem oder einer Mitarbeiter:in in der Personalabteilung Zugriffsrechte für die „Meldelisteneingabe“ oder die „UE-Verrechnung“ gegeben werden können.
Für weitere Fragen schreiben Sie eine E-Mail an it-dienstleistungen@buak.at oder wenden Sie sich telefonisch an unsere Mitarbeiter:innen unter 0579 579 1717.
Wichtige Termine zur Eingabe im eBUAK-Portal
Die nachfolgende Liste enthält die Termine für das Ende der Meldungseingabe sowie die Wartungsfenster des eBUAK-Portals.
Bitte beachten Sie, dass Teilzeitmeldungen während dieses Zeitraums per E-Mail an teilzeit@buak.at gemeldet werden können.
Ende der Meldungseingabe und eBUAK Portal Wartungsfenster | ||
Zuschlagszeitraum (ZZ Monat/ Jahr) | Ende der Meldungseingabe | eBUAK Portal Wartungsfenster Beginn jeweils um 13:00 Uhr |
09/2024 | Dienstag, 22. Oktober 2024 | 25.10.2024 bis 27.10.2024 |
10/2024 | Sonntag, 24. November 2024 | 29.11.2024 bis 01.12.2024 |
11/2024 | Sonntag, 22. Dezember 2024 | |
12/2024 | Mittwoch, 22. Jänner 2025 | 24.01.2025 bis 26.01.2025 |
01/2025 | Sonntag, 23. Februar 2025 | 28.02.2025 bis 02.03.2025 |
02/2025 | Sonntag, 23. März 2025 | 28.03.2025 bis 30.03.2025 |
03/2025 | Dienstag, 22. April 2025 | 25.04.2025 bis 27.04.2025 |
04/2025 | Donnerstag, 22. Mai 2025 | 30.05.205 bis 01.06.2025 |
05/2025 | Sonntag, 22. Juni 2025 | 27.06.2025 bis 29.06.2025 |
06/2025 | Dienstag, 22. Juli 2025 | 25.07.2025 bis 27.07.2025 |
07/2025 | Sonntag, 24. August 2025 | 29.08.2025 bis 31.08.2025 |
08/2025 | Montag, 22. September 2025 | 26.09.2025 bis 28.09.2025 |
09/2025 | Mittwoch, 22. Oktober 2025 | 24.10.2025 bis 26.10.2025 |
10/2025 | Sonntag, 23. November 2025 | 28.11.2025 bis 30.11.2025 |
Weitere Online-Services
BUAK Direktdatenaustausch
Im Rahmen der Verrechnung stellen wir unseren Kund:innen die Möglichkeit eines Direktdatenaustausches zur Verfügung.
Vereinfachte Verrechnung für Ihre Anliegen
Der BUAK Direktdatenaustausch bietet Ihnen die Möglichkeit, Verrechnungsdaten direkt im eBUAK-Portal hochzuladen und anschließend eine Rückmeldung in Form einer Download-Datei zu erhalten. Sie können diesen Service für Schlechtwettereingaben, Urlaubsentgelteinreichungen mit Auszahlung auf das Treuhandkonto und Zuschlagsmeldungen sowie Meldung der unverzüglichen Austritte nutzen.
Vorteile des BUAK Direktdatenaustauschs
- Elektronische Datenübertragung direkt aus Ihrem Lohnprogramm
- Kein Ausfüllen und Versenden von Listen notwendig
- Sofort nach der Verrechnung Versand einer elektronischen Rückmeldedatei
- Automatische Übernahme der verrechneten Daten in Ihr Lohnprogramm
- Konforme Meldungen mit Ihrer Lohnverrechnung
Voraussetzungen für die Nutzung des BUAK Direktdatenaustauschs
Sie benötigen ein Lohnprogramm mit Unterstützung für den BUAK-Direktdatenaustausch sowie einen Zugang zum eBUAK-Portal. Diese Option steht sowohl Baufirmen als auch Firmen, die die Verrechnung für Ihre Klient:innen (Steuerberatungskanzlei) erledigen, zur Verfügung.
Unterstützung erhalten
Im eBUAK-Portal finden Sie unter FAQ das Dokument „Direktdatenaustausch im eBUAK-Portal“, das Sie bei der Verrechnung Ihrer XML-Dateien unterstützt. Für weitere Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail an it-dienstleistungen@buak.at.
Unternehmensserviceportal (USP)
Das Unternehmensserviceportal (USP) – Ihr zentraler Anlaufpunkt für Behördengänge online. Im USP finden Unternehmer:innen maßgeschneiderte Informationen und sämtliche relevante E-Government-Anwendungen des Bundes auf einer Plattform.
Vorteile der Nutzung des USP im eBUAK-Portal
Als Kooperationspartnerin des USP erleichtert die BUAK ihren Kund:innen die Abwicklung von Meldeverpflichtungen. Mit nur einer Anmeldung im USP können Sie die eBUAK-Applikationen nutzen, ohne sich erneut bei der BUAK anmelden zu müssen.
Berechtigungsvergabe für eBUAK-Anwendungen im USP
Derzeit erfolgt die automatisierte Übergabe der User:innen als gleichberechtigte „Members“.
Möchten Sie als Administrator:in von der „Berechtigungsvergabe für eBUAK-Anwendungen“ Gebrauch machen, erfolgt dies vorübergehend noch direkt über den Einstieg im eBUAK-Portal.
Anmeldung im USP
Alle relevanten Informationen zur Benutzung des USP finden Sie unter www.usp.gv.at.