eBUAK
Das eBUAK-Portal ist eine Plattform für monatliche Zuschlagsmeldungen, Urlaubsentgelteinreichungen, Schlechtwettereingaben und Baustellenmeldungen. Es ermöglicht den Betrieben außerdem, auf Ihre Kontoinformationen zuzugreifen.
Alles rund um das eBUAK-Portal
Alle Meldungen, die die BUAK betreffen, sind über das eBUAK Portal durchzuführen. Erfahren Sie hier mehr zum Zugang und der Berechtigungsvergabe.
Neu gegründete BUAG-pflichtige Betriebe sowie gewerbsmäßig befugte Parteienvertreter:innen (wie Rechtsanwält:innen, Berufsberechtigte gemäß dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und Bilanzbuchhaltungsberufe) erhalten die Portalzugangsdaten zusammen mit allen erforderlichen Informationen nach Abschluss der Betriebserfassung per Post zugesandt.
Die Hinzufügung von Betrieben für bestehende Portalzugangsberechtigungen der Parteienvertreter:innen erfolgt automatisch nach Vorlage einer Vollmacht. Übermitteln Sie diese bitte der jeweiligen Landesstelle.
Das Berechtigungskonzept ermöglicht Administrator:innen, Zugriffsrechte für einzelne Anwendungen explizit zu vergeben. Dies erlaubt es, bestimmten Mitarbeiter:innen nur Zugriff auf ausgewählte BUAK-Anwendungen zu gewähren. Zum Beispiel kann einer oder einem Projektkoordinator:in ausschließlich das Recht zur „Baustellenmeldung“ erteilt werden, während einem oder einer Mitarbeiter:in in der Personalabteilung Zugriffsrechte für die „Meldelisteneingabe“ oder die „UE-Verrechnung“ gegeben werden können.
Für weitere Fragen schreiben Sie eine E-Mail an onlineservices@buak.at oder wenden Sie sich telefonisch an unsere Mitarbeiter:innen unter 0579 579 1717.
Wichtige Termine zur Eingabe im eBUAK-Portal
Die nachfolgende Liste enthält die Termine für das Ende der Meldungseingabe sowie die Wartungsfenster des eBUAK-Portals.
Bitte beachten Sie, dass Teilzeitmeldungen während dieses Zeitraums per E-Mail an teilzeit@buak.at gemeldet werden können.
| Ende der Meldungseingabe und eBUAK Portal Wartungsfenster | ||
| Zuschlagszeitraum (ZZ Monat/ Jahr) | Ende der Meldungseingabe | eBUAK Portal Wartungsfenster Beginn jeweils um 13:00 Uhr |
| 09/2025 | Mittwoch, 22. Oktober 2025 | 24.10.2025 bis 26.10.2025 |
| 10/2025 | Sonntag, 23. November 2025 | 28.11.2025 bis 30.11.2025 |
| 11/2025 | Montag, 22. Dezember 2025 | |
| 12/2025 | Donnerstag, 22. Jänner 2026 | 23.01.2026 bis 25.01.2026 |
| 01/2026 | Sonntag, 22. Februar 2026 | |
| 02/2026 | Sonntag, 22. März 2026 | 27.03.2026 bis 29.03.2026 |
| 03/2026 | Mittwoch, 22. April 2026 | 24.04.2026 bis 26.04.2026 |
| 04/2026 | Freitag, 22. Mai 2026 | Sa, 23.05.2026 bis 24.05.2026 |
| 05/2026 | Montag, 22. Juni 2026 | 26.06.2026 bis 28.06.2026 |
| 06/2026 | Mittwoch, 22. Juli 2026 | 24.07.2026 bis 26.07.2026 |
| 07/2026 | Samstag, 22. August 2026 | 28.08.2026 bis 30.08.2026 |
| 08/2026 | Dienstag, 22. September 2026 | 25.09.2026 bis 27.09.2026 |
| 09/2026 | Donnerstag, 22. Oktober 2026 | 23.10.2026 bis 25.10.2026 |
| 10/2026 | Sonntag, 22. November 2026 | 27.11.2026 bis 29.11.2026 |
Weitere Online-Services
BUAK Direktdatenaustausch
Im Rahmen der Verrechnung stellen wir unseren Kund:innen die Möglichkeit eines Direktdatenaustausches zur Verfügung.
Vereinfachte Verrechnung für Ihre Anliegen
Der BUAK Direktdatenaustausch bietet Ihnen die Möglichkeit, Verrechnungsdaten direkt im eBUAK-Portal hochzuladen und anschließend eine Rückmeldung in Form einer Download-Datei zu erhalten. Sie können diesen Service für Schlechtwettereingaben, Urlaubsentgelteinreichungen mit Auszahlung auf das Treuhandkonto und Zuschlagsmeldungen sowie Meldung der unverzüglichen Austritte nutzen.
Vorteile des BUAK Direktdatenaustauschs
- Elektronische Datenübertragung direkt aus Ihrem Lohnprogramm
- Kein Ausfüllen und Versenden von Listen notwendig
- Sofort nach der Verrechnung Versand einer elektronischen Rückmeldedatei
- Automatische Übernahme der verrechneten Daten in Ihr Lohnprogramm
- Konforme Meldungen mit Ihrer Lohnverrechnung
Voraussetzungen für die Nutzung des BUAK Direktdatenaustauschs
Sie benötigen ein Lohnprogramm mit Unterstützung für den BUAK-Direktdatenaustausch sowie einen Zugang zum eBUAK-Portal. Diese Option steht sowohl Baufirmen als auch Firmen, die die Verrechnung für Ihre Klient:innen (Steuerberatungskanzlei) erledigen, zur Verfügung.
Unterstützung erhalten
Im eBUAK-Portal finden Sie unter FAQ das Dokument „Direktdatenaustausch im eBUAK-Portal“, das Sie bei der Verrechnung Ihrer XML-Dateien unterstützt. Für weitere Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail an onlineservices@buak.at
Unternehmensserviceportal (USP)
Das Unternehmensserviceportal (USP) – Ihr zentraler Anlaufpunkt für Behördengänge online. Im USP finden Unternehmer:innen maßgeschneiderte Informationen und sämtliche relevante E-Government-Anwendungen des Bundes auf einer Plattform.
Vorteile der Nutzung des USP im eBUAK-Portal
Als Kooperationspartnerin des USP erleichtert die BUAK ihren Kund:innen die Abwicklung von Meldeverpflichtungen. Mit nur einer Anmeldung im USP können Sie die eBUAK-Applikationen nutzen, ohne sich erneut bei der BUAK anmelden zu müssen.
Berechtigungsvergabe für eBUAK-Anwendungen im USP
Derzeit erfolgt die automatisierte Übergabe der User:innen als gleichberechtigte „Members“.
Möchten Sie als Administrator:in von der „Berechtigungsvergabe für eBUAK-Anwendungen“ Gebrauch machen, erfolgt dies vorübergehend noch direkt über den Einstieg im eBUAK-Portal.
Anmeldung im USP
Alle relevanten Informationen zur Benutzung des USP finden Sie unter www.usp.gv.at.
