eBUAK

Das eBUAK-Portal ist eine Plattform für monatliche Zuschlagsmeldungen, Urlaubsentgelteinreichungen, Schlechtwettereingaben und Baustellenmeldungen. Es ermöglicht den Betrieben außerdem, auf Ihre Kontoinformationen zuzugreifen.

Alles rund um das eBUAK-Portal

Alle Meldungen, die die BUAK betreffen, sind über das eBUAK Portal durchzuführen. Erfahren Sie hier mehr zum Zugang und der Berechtigungsvergabe.

Neu gegründete BUAG-pflichtige Betriebe sowie gewerbsmäßig befugte Parteienvertreter:innen (wie Rechtsanwält:innen, Berufsberechtigte gemäß dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und Bilanzbuchhaltungsberufe) erhalten die Portalzugangsdaten zusammen mit allen erforderlichen Informationen nach Abschluss der Betriebserfassung per Post zugesandt.

Die Hinzufügung von Betrieben für bestehende Portalzugangsberechtigungen der Parteienvertreter:innen erfolgt automatisch nach Vorlage einer Vollmacht. Übermitteln Sie diese bitte der jeweiligen Landesstelle.

Das Berechtigungskonzept ermöglicht Administrator:innen, Zugriffsrechte für einzelne Anwendungen explizit zu vergeben. Dies erlaubt es, bestimmten Mitarbeiter:innen nur Zugriff auf ausgewählte BUAK-Anwendungen zu gewähren. Zum Beispiel kann einer oder einem Projektkoordinator:in ausschließlich das Recht zur „Baustellenmeldung“ erteilt werden, während einem oder einer Mitarbeiter:in in der Personalabteilung Zugriffsrechte für die „Meldelisteneingabe“ oder die „UE-Verrechnung“ gegeben werden können.

Für weitere Fragen schreiben Sie eine E-Mail an onlineservices@buak.at  oder wenden Sie sich telefonisch an unsere Mitarbeiter:innen unter 0579 579 1717.

Wichtige Termine zur Eingabe im eBUAK-Portal

Die nachfolgende Liste enthält die Termine für das Ende der Meldungseingabe sowie die Wartungsfenster des eBUAK-Portals.
Bitte beachten Sie, dass Teilzeitmeldungen während dieses Zeitraums per E-Mail an teilzeit@buak.at gemeldet werden können.

Ende der Meldungseingabe und eBUAK Portal Wartungsfenster
Zuschlagszeitraum
(ZZ Monat/ Jahr)
Ende der MeldungseingabeeBUAK Portal Wartungsfenster
Beginn jeweils um 13:00 Uhr
09/2025Mittwoch, 22. Oktober 202524.10.2025 bis 26.10.2025
10/2025Sonntag, 23. November 202528.11.2025 bis 30.11.2025
11/2025Montag, 22. Dezember 2025
12/2025Donnerstag, 22. Jänner 202623.01.2026 bis 25.01.2026
01/2026Sonntag, 22. Februar 2026
02/2026Sonntag, 22. März 202627.03.2026 bis 29.03.2026
03/2026Mittwoch, 22. April 202624.04.2026 bis 26.04.2026
04/2026Freitag, 22. Mai 2026Sa, 23.05.2026 bis 24.05.2026
05/2026Montag, 22. Juni 202626.06.2026 bis 28.06.2026
06/2026Mittwoch, 22. Juli 202624.07.2026 bis 26.07.2026
07/2026Samstag, 22. August 202628.08.2026 bis 30.08.2026
08/2026Dienstag, 22. September 202625.09.2026 bis 27.09.2026
09/2026Donnerstag, 22. Oktober 202623.10.2026 bis 25.10.2026
10/2026Sonntag, 22. November 202627.11.2026 bis 29.11.2026

Weitere Online-Services

BUAK Direktdatenaustausch

Im Rahmen der Verrechnung stellen wir unseren Kund:innen die Möglichkeit eines Direktdatenaustausches zur Verfügung. 

Vereinfachte Verrechnung für Ihre Anliegen
Der BUAK Direktdatenaustausch bietet Ihnen die Möglichkeit, Verrechnungsdaten direkt im eBUAK-Portal hochzuladen und anschließend eine Rückmeldung in Form einer Download-Datei zu erhalten. Sie können diesen Service für Schlechtwettereingaben, Urlaubsentgelteinreichungen mit Auszahlung auf das Treuhandkonto und Zuschlagsmeldungen sowie Meldung der unverzüglichen Austritte nutzen.

Vorteile des BUAK Direktdatenaustauschs

  • Elektronische Datenübertragung direkt aus Ihrem Lohnprogramm
  • Kein Ausfüllen und Versenden von Listen notwendig
  • Sofort nach der Verrechnung Versand einer elektronischen Rückmeldedatei
  • Automatische Übernahme der verrechneten Daten in Ihr Lohnprogramm
  • Konforme Meldungen mit Ihrer Lohnverrechnung

Voraussetzungen für die Nutzung des BUAK Direktdatenaustauschs
Sie benötigen ein Lohnprogramm mit Unterstützung für den BUAK-Direktdatenaustausch sowie einen Zugang zum eBUAK-Portal. Diese Option steht sowohl Baufirmen als auch Firmen, die die Verrechnung für Ihre Klient:innen (Steuerberatungskanzlei) erledigen, zur Verfügung.

Unterstützung erhalten
Im eBUAK-Portal finden Sie unter FAQ das Dokument „Direktdatenaustausch im eBUAK-Portal“, das Sie bei der Verrechnung Ihrer XML-Dateien unterstützt. Für weitere Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail an onlineservices@buak.at

Unternehmensserviceportal (USP)

Das Unternehmensserviceportal (USP) – Ihr zentraler Anlaufpunkt für Behördengänge online. Im USP finden Unternehmer:innen maßgeschneiderte Informationen und sämtliche relevante E-Government-Anwendungen des Bundes auf einer Plattform.

Vorteile der Nutzung des USP im eBUAK-Portal
Als Kooperationspartnerin des USP erleichtert die BUAK ihren Kund:innen die Abwicklung von Meldeverpflichtungen. Mit nur einer Anmeldung im USP können Sie die eBUAK-Applikationen nutzen, ohne sich erneut bei der BUAK anmelden zu müssen.

Berechtigungsvergabe für eBUAK-Anwendungen im USP
Derzeit erfolgt die automatisierte Übergabe der User:innen als gleichberechtigte „Members“.
Möchten Sie als Administrator:in von der „Berechtigungsvergabe für eBUAK-Anwendungen“ Gebrauch machen, erfolgt dies vorübergehend noch direkt über den Einstieg im eBUAK-Portal.

Anmeldung im USP
Alle relevanten Informationen zur Benutzung des USP finden Sie unter www.usp.gv.at.