Die BUAG Novelle Juli 2026

Am 7. Juli 2026 hat der Nationalrat eine Überarbeitung des Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungsgesetzes (BUAG) beschlossen, die im Bundesgesetzblatt (BGBl I Nr. 66/2026) veröffentlicht wurde

Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Neuordnung des BauID-Systems §§ 34 ff. BUAG: Finden Sie hier die Details dazu.
  • Erweiterung der Datenübermittlung an die BUAK § 31 BUAG: die Zusammenarbeit mit anderen Behörden wird verstärkt, um Kontrollen effizienter zu gestalten und Lohn- und Sozilabetrug bestmöglich zu bekämpfen.
  • Elektronische Unterlagen auf Baustellen § 22a Abs. 1 BUAG: die Novelle regelt, dass die Bereithaltung von erforderlichen Unterlagen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ausschließlich elektronisch erfolgen kann. Dies ist in der Entsendemeldung, der sogenannten ZKO-Meldung anzugeben.
  • Erweiterte Auskunfts- und Vorlagepflichten § 23 Abs.2 BUAG: Lesen Sie hier die genauen Vorschriften zur Vorlage von Unterlagen im Rahmen von Kontrollen der BUAK in Lohnbüros und auf Baustellen.
  • Änderungen bei der Schlechtwetterentschädigung § 4 Abs. 3 BSchEG: das Kontingent der Stunden der Sommer- und Winterperiode wurde zusammengelegt und betragen nun für ein Jahr von 1.November – 31.Oktober 320 Stunden.
  • Anfechtung entrichteter BUAG-Zuschläge stark eingeschränkt § 25 Abs. 9 BUAG: bereits bezahlte BUAK-Zuschläge sowie dafür bestehende Sicherheiten und Pfandrechte sind im Insolvenzfall grundsätzlich vor einer Anfechtung geschützt
  • Abgrenzung zwischen BUAG und Metalltechnik: welche Tätigkeit unterliegt dem BUAG? Erfahren Sie hier mehr.
  • Opt-out Möglichkeit für Spenglerbetriebe: Detailinformationen stehen hier zur Verfügung.