Das BauID System

Das BauID-System wird künftig unmittelbar von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) betrieben. Die BUAK bedient sich dabei weiterhin der BauID GmbH als Dienstleisterin.

Ziele

 

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Einsicht in die bei der BUAK gespeicherten
    Daten und Ansprüche und in die konkret angeführten Daten bei anderen öffentlichen
    Institutionen, wie bspw. der ÖGK.
  • Kontrollabläufe der BUAK, der Finanzpolizei und nunmehr auch der Österreichischen
    Gesundheitskasse werden verbessert.
  • Lohn- und Sozialdumping sowie Sozialbetrug werden wirksamer bekämpft.
  • Die Identität von auf Baustellen tätigen Personen kann leichter festgestellt werden.
  • Betriebe werden bei der Erfüllung ihrer Prüf- und Dokumentationspflichten unterstützt

Im Detail erklärt

Die BUAK wird verpflichtet, bestimmten Personengruppen nach Feststellung ihrer Identität
kostenlos eine BauID-Karte auszustellen. Dazu gehören:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis dem BUAG unterliegt,
  • nach Österreich entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die hier BUAG-pflichtige
    Tätigkeiten ausüben,
  • Personen, die bereits Anwartschaften gegenüber der BUAK erworben haben, derzeit aber in
    keinem Arbeitsverhältnis stehen.

Für Personen, die sich beim Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen in einem aufrechten
Arbeitsverhältnis befinden, soll die BauID-Karte spätestens bis 30. Juni 2029 ausgestellt werden.

Bei Personen, die dem BUAG nicht unterliegen, erfolgt die Ausstellung der BauID-Karte auf
vertraglicher Ebene und ist entgeltlich.

Zur Ausstellung der BauID-Karte darf die BUAK Lichtbilder aus bestehenden behördlichen
Registern automatisiert abfragen und speichern.

Herangezogen werden können insbesondere Lichtbilder aus:

  • dem Passregister,
  • dem Führerscheinregister,
  • dem Zentralen Fremdenregister.

Dadurch wird der Identifikationsprozess vereinfacht und beschleunigt.

Ist in den Registern kein geeignetes Lichtbild vorhanden, muss die betroffene Person selbst ein Lichtbild in das BauID-System hochladen. Die BauID-Karte soll über einen NFC-Chip verfügen und jedenfalls folgende Angaben enthalten:

  • den Namen der Karteninhaberin oder des Karteninhabers,
  • ein Lichtbild,
  • eine individuelle Kartennummer.

Betriebe, die dem BUAG unterliegen, können mit der BUAK einen Dienstleistungsvertrag
abschließen und das BauID-System unentgeltlich nutzen.

Auch nicht dem BUAG unterliegende Betriebe und sonstige Personen können das BauID-System
auf vertraglicher Grundlage nutzen. Für diese Gruppen ist die Nutzung kostenpflichtig.

Eine BauID-Karte kann in diesen Fällen ausgestellt werden, wenn die betreffende Person
Tätigkeiten auf Baustellen verrichtet und ihre Identität ausreichend nachgewiesen wurde.

Die BUAK wird ermächtigt, bestimmte im Zusammenhang mit BauID-Abfragen erhobene
Daten in ihrer Baustellendatenbank zu verarbeiten.

Dies betrifft insbesondere Daten, die von Generalunternehmern oder
Baustellenverantwortlichen abgerufen werden.

Zusätzlich sollen freiwillig erfasste Nachweise und Unterlagen verarbeitet werden dürfen,
beispielsweise:

  • Nachweise über Sicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisungen nach
    § 14 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,
  • von Gemeinden freiwillig übermittelte Daten zum Baubeginn und zur
    Fertigstellung von Bauvorhaben.

Die verarbeiteten Daten sind grundsätzlich nach fünf Jahren zu löschen.