Die BUAK bleibt vom 24.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen. Detaillierte Öffnungszeiten finden Sie bei den jeweiligen Standorten. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage!

Pilotprojekt Hitzeregelung Sommer 2024

Auf Grund der stetig steigenden Temperaturen und länger anhaltenden Hitzeperioden, haben sich die Sozialpartner darauf verständigt, ergänzend zur bisherigen Regelung, – diese besagt, dass bei mehr als 32,5°C die Arbeit eingestellt und um Rückerstattung bei der BUAK angesucht werden kann – ein Prognosemodell zur Verfügung zu stellen.

3-Tages-Temperaturprognose

Die 3-Tages-Temperaturprognose hat das Ziel, die Möglichkeit zu eröffnen, die Arbeit und/oder die Arbeitszeiten frühzeitig planen zu können. Hohe Temperaturen, im Prognosemodell mehr als 34°C, werden im Regelfall erst am frühen Nachmittag erreicht, sodass es sich anbietet, sich bei der Organisation der Baustellen daran zu orientieren.

Die konkrete Regelung sieht vor, dass, wenn nach der geltenden betrieblichen Arbeitszeit Arbeitsstunden ab 13 Uhr ausfallen, bis zu maximal 3 Stunden an Schlechtwetterentschädigung bei der BUAK beantragt werden können. Dies ist unabhängig davon, ob 34°C dann tatsächlich überschritten werden. Es wurden 34°C gewählt, weil Hitzeperioden relativ gut prognostizierbar sind und die statistischen Abweichungen solcher Modelle damit abgedeckt werden.

Das Modell ist einfach gehalten und soll auch dazu dienen, Erfahrungen zu sammeln, um allfällige Verbesserungen für den nächsten Sommer vorzunehmen.

Die Temperaturdaten stammen von GeoSphere Austria und werden einmal täglich in der Früh für die jeweils nächsten 3 Tage aktualisiert.

Einsatz ab 1. August 2024

Der Einsatz ist auf Grund der entsprechenden Vorbereitungs- und Programmierarbeiten ab 1. August 2024 technisch und organisatorisch möglich.

Das bedeutet, dass für die Betriebe ab Montag, den 29. Juli 2024 eine Einsicht in die Hitzeprognose der nächsten drei Tage (am Montag, den 29. Juli 2024 somit für die Tage 30. Juli, 31. Juli und 1. August 2024) möglich ist und erstmals ab 1. August 2024 eine Inanspruchnahme von Schlechtwetterentschädigung wegen Hitze nach dem Prognosemodell zulässig ist – sofern eine Überschreitung der Temperatur von 34 °C für die jeweilige Postleitzahl prognostiziert wird.

 

Keine Kombinationsmöglichkeit der Hitzeregelungen am selben Tag

Eine Kombination beider Modelle (tatsächliche Messung und Prognose) ist nicht möglich.

Wenn nach dem Prognosemodell für 3 Stunden eingereicht wird, können nicht für den Zeitraum vor 13 Uhr, auch wenn 32,5°C überschritten wurden, weitere Stunden eingereicht werden. Auch dann nicht, wenn nach dem Prognosemodell nur eine oder zwei Stunden eingereicht wurden.

Voraussetzungen und Ablauf
Der Ablauf und die Fristen der Einreichung sind wie bei der bisherigen Regelung. Ein entsprechendes Eingabefeld wird in der Anwendung zur Verfügung gestellt.

Voraussetzungen:

  • Temperaturanzeige im Prognosemodul zeigt über 34°C
  • Keine Inanspruchnahme der tatsächlichen Messmethode für diesen Tag (Überschreiten von 32,5°C)

Dauer:

  • Maximal 3 Stunden ab 13:00 Uhr an dem entsprechenden Tag

So funktioniert die 3-Tages-Temperaturprognose

Ein Unternehmen fragt am 05.08.2024 um 10:00 Uhr die Temperatur für seine Baustelle in 2345 Brunn am Gebirge ab. (siehe Screenshot rechts) Als Ergebnis erhält es für den Tag der Eingabe, also am 05.08.2024 um 10.00 Uhr eine gemessene Temperatur von 29,7°C

Für die drei kommenden Tage erhält sie folgende Prognosen:

  • 06.08.2024: 33,0°C
  • 07.08.2024: 34,1°C
  • 08.08.2024: 34,7°C

Einreichung bei der BUAK

  • Der Betrieb darf für den 05.08. um 10.00 Uhr die Hitzeregelung nicht in Anspruch nehmen. Sollte es später am Tag über 32,5°C haben, kann für diese Zeit die (herkömmliche) Hitzeregelung in Anspruch genommen werden.
  • Der Betrieb darf für den 06.08. die (Prognose)Hitzeregelung nicht in Anspruch nehmen.
  • Der Betrieb darf für den 07.08. von 13.00 – 16.00 Uhr für maximal drei Stunden die (Prognose)Hitzeregelung in Anspruch nehmen.
  • Der Betrieb darf für den 08.08. von 13.00 – 16.00 Uhr für maximal drei Stunden die (Prognose)Hitzeregelung in Anspruch nehmen

Bitte beachten Sie:

Entscheidet sich ein Betrieb für die Prognosemethode, können maximal drei Hitzestunden genutzt werden, unabhängig von der tatsächlichen Temperatur an diesem Tag. Jedoch dürfen an einem Tag die zwei Arten (tatsächliche Messung und Prognose) für die Inanspruchnahme der Hitzeregelung für eine:n Arbeitnehmer:in nicht kombiniert werden.