Elektronische Vorabmeldung
von Spenglerbetrieben

Ab 1. August 2024 bis spätestens 31. Oktober 2024 sind alle Betriebe mit aktiver Ausübung des Spenglergewerbes als Spenglerbetrieb gem. BUAG gesetzlich verpflichtet, eine Vorabmeldung/Erfassung ihrer Betriebsdaten sowie ihrer beschäftigten Arbeitnehmer:innen bei der BUAK vorzunehmen.

Bereits bestehende buag-pflichtige Betriebe (Dachdecker, Isolierer-, Asphaltierer, Schwarzdeckergewerbe), welche über eine Gewerbeberechtigung als Spenglerbetrieb verfügen, müssen diese Erstmeldung ebenso durchführen. Für die korrekte Abrechnung der Sachbereiche ist die Erfassung eines eigenen Betriebskennzeichens (BKZ) bei der BUAK erforderlich. Arbeitnehmer:innen des Spengler-Betriebsteiles sind nicht standardmäßig in der Meldungseingabe zu erfassen. Dies würde zu einer automatischen Zuschlagsvorschreibung in allen Sachbereichen führen.

Nützen Sie den untenstehenden Link zur Applikation „Spenglerbetriebe – Erfassung“, um Ihre Betriebsstammdaten sowie ihre beschäftigten Arbeitnehmer:innen bekannt zu geben.

Wichtige Informationen zur Erstmeldung

Voraussetzung für die Erstmeldung ist die Eingabe eines Verifikationscodes. Diesen Verifikationscode finden Sie im Informationsschreiben, das Ihnen die BUAK im Juli 2024 zugeschickt hat.

Sollten Sie keinen Verifikationscode haben, nehmen Sie bitte unter it-dienstleistungen@buak.at Kontakt mit uns auf. Geben Sie dabei den genauen Firmenwortlaut und die Anschrift Ihres Betriebes an.

Ihre Eingaben dienen als Grundlage für eine nachfolgende Betriebserfassung und die Bereitstellung eines Zuganges zum eBUAK-Portal. Aus der Erstmeldung selbst resultieren unmittelbar noch keine Vorschreibungen bzw. Gegenverrechnungen.

Änderungen von bereits gemeldeten Arbeitnehmer:innendaten sind bis 31. Oktober 2024 hier auf der BUAK-Homepage in der Applikation „Spenglerbetriebe – Erfassung“ mit Ihrem Verifikationscode möglich.

Neu eintretende Arbeitnehmer:innen sind bis 31. Oktober 2024 hier auf der BUAK-Homepage in der Applikation „Spenglerbetriebe – Erfassung“ mit Ihrem Verifikationscode bei den Arbeitnehmer:innendaten hinzuzufügen.

Ab dem 01. November 2024 haben Sie die Möglichkeit, im eBUAK-Portal für die bereits erfassten Arbeitnehmer:innen die Abwicklung der Vorschreibungs- und Gegenverrechnungsprozesse vorzunehmen.

Wenn bis zum 31.10.2024 keine Vorabmeldung vorgenommen wird, ist die Einbeziehungsbestimmung des § 27 BUAG anwendbar.

Nähere Informationen finden Sie auch unter dem Thema „NEU: Einbeziehung der Spenglerbetriebe ins BUAG – BUAK“ sowie in unseren FAQs Spenglerbetriebe.