Meine Ansprüche bei der BUAK

Entdecken Sie die verschiedenen BUAK Informationskanäle zu Ihren Ansprüchen.

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Arbeitnehmer:innen-Information im Überblick

Mit unserer Arbeitnehmer:innen-Information stellen wir sicher, dass Sie stets über alle wichtigen Informationen verfügen, die Ihnen helfen, Ihre Ansprüche optimal zu nutzen.

Waren Sie in einem Baubetrieb beschäftigt, der dem Bauarbeiter-Urlaubs und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegt, erhalten Sie vierteljährlich, rund sechs Wochen nach Quartalsende, eine detaillierte Information über alle Ansprüche, die Sie bei der Bauarbeiter-Urlaubs und Abfertigungskasse (BUAK) gesammelt haben.

Adresse
Der Versand erfolgt an die private Adresse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin. Daher ist es dringend nötig, dass Sie uns umgehend über Adressänderungen informieren, indem Sie uns eine Kopie Ihres aktuellen Meldezettels zukommen lassen.

Bankverbindung
Sofern noch keine gesicherte Kontoverbindung bei der BUAK hinterlegt ist, erhalten Sie zusammen mit der Arbeitnehmer:innen-Information eine Bankbestätigung. Bitte überprüfen Sie diese Angaben sorgfältig. Sollten Sie Ihre Bankverbindung ändern, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit und senden Sie uns eine aktualisierte Bankbestätigung.

Finden Sie hier weitere Informationen zu Auszahlungen.

Beschäftigungszeiten seit Jahresbeginn
Beschäftigungszeiten seit Jahresbeginn: In der Arbeitnehmer:innen-Information werden sämtliche Beschäftigungsverhältnisse, welche im jeweiligen Jahr gemeldet wurden, aufgeführt, einschließlich solcher, die sich aus Urlaubsersatzleistungen bei der BUAK ergeben haben.

Urlaubsanspruch
Sie finden eine chronologische Aufstellung Ihrer persönlichen Urlaubsansprüche zum Zeitpunkt der Erstellung der Arbeitnehmer:innen-Information.

Urlaubsverfälle gem §7 Abs. 6 BUAG
Dieser Abschnitt der Arbeitnehmer:innen-Information gibt Aufschluss darüber, wann ein möglicher Urlaubsverfall eintritt.

Abfertigung nach BUAG (Alt)
Hier erhalten Sie Informationen über mögliche bestehende Abfertigungsansprüche nach dem BUAG (Abfertigung alt).

Abfertigung nach BMSVG (Neu)
Für den Fall, dass Sie bis zum 31.12.2005 die Anspruchsvoraussetzungen für die Abfertigung nach dem BUAG nicht erworben haben, unterliegt Ihr Abfertigungsrecht den Bestimmungen der „Abfertigung neu“ nach dem Bundesgesetz über das betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG).

Winterfeiertagsregelung
Dieser Abschnitt der Arbeitnehmer:innen-Information informiert Sie über Ihre Ansprüche auf ersatzweisen Anspruch auf Winterfeiertagsvergütung.

Schlechtwetterentschädigung
Arbeitnehmer:innen, die in Betrieben tätig sind, die dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BschEG) unterliegen, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung des Lohns zu stellen (seitens des Betriebs). In der Arbeitnehmer:innen-Information wird ersichtlich, ob für Sie Schlechtwetterstunden beantragt wurden, wenn Sie im laufenden Quartal mindestens einen Tag bei einem BschEG-unterliegenden Betrieb beschäftigt waren.

Informationen zu Anzeigen wegen Unterentlohnung
Falls festgestellt wird, dass Sie nicht entsprechend den österreichischen KV-Bestimmungen entlohnt wurden, wird eine Anzeige gegen das betroffene Unternehmen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erstattet. Die Anzeigepflicht bei Unterschreitung des Grundlohns wird gemäß § 7h Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), BGBl. Nr. 459/1993 seit 01.01.2013 geregelt. Die Arbeitnehmer:innen erhalten durch den Hinweis über Unterentlohnung auf der ANI Kenntnis über eine diesbezügliche Anzeige.

Informationen zum Sachbereich Überbrückungsgeld
Hier finden Sie Angaben zu den Wochen, die für die Überbrückungsgeldregelung angerechnet werden können, sowie Informationen zur Überbrückungsabgeltung.