Meilensteine der BUAK

  • 1946

    Gründung der Bauarbeiter-Urlaubskasse (BUK) als sozialpartnerschaftliche Institution für die Bauwirtschaft.

 

  • 1968
    Einführung der Meldepflicht von ArbeitnehmerInnen durch den Betrieb an die BUAK. Dadurch entfiel der Kauf von Urlaubsmarken und das Führen eines Urlaubsbuches durch den/die ArbeitnehmerIn

 

  • 1987
    Schaffung der Abfertigungsregelung für die BauarbeiterInnen und Umbenennung in Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Durch Kollektivverträge wurden schrittweise immer längere Unterbrechungen der Arbeitsverhältnisse zugelassen ohne die Abfertigungsansprüche zu verlieren und eine gesetzliche Branchenregelung verwirklicht.

 

  • 1996
    Eingliederung der Schlechtwetterentschädigung in die BUAK.

 

  • 1996
    Einführung der Winterfeiertagsregelung, um die Jahresbeschäftigung in der Baubranche zu verbessern.
  • 2002
    Gründung der Mitarbeitervorsorgekasse um den Wechsel von der Branchenregelung des Baubereichs in ein anderes Abfertigungsrecht zu ermöglichen. Einbeziehung von BauarbeiterInnen, mit Übergangsregelungen, in die Mitarbeitervorsorgeregelung (BMVG).
  • 2003
    Einrichtung von Onlinediensten auf der Homepage der BUAK. Den Betrieben wird die Eingabe von diversen Meldungen im Onlineverfahren ermöglicht.
  • 2005
    Einführung der Meldepflicht von ArbeitnehmerInnen durch Betriebe, deren Sitz im Ausland ist.
  • 2006
    Umstellung auf tageweise Zuschlagsverrechnung.
  • Gründung der BUAK Schulungen GmbH.
  • 2008
    Umwandlung der Mitarbeitervorsorgekasse in eine Betriebliche Vorsorgekasse, sodass neben Betrieben nun auch Selbständige unsere Leistung in Anspruch nehmen können (BMSVG ersetzt BMVG).
  • 2009
    Richtungsweisende Novelle des BUAG durch das Bundesgesetzblatt I Nr. 70/2009. Die Kontrollbefugnisse der BUAK werden erweitert. Die Zusammenarbeit mit den Behörden wird intensiviert. Bekanntgabe von Arbeitsverhältnissen durch ArbeitnehmerInnen nach 8 Monaten führt nur mehr dann zur Anrechnung, wenn die Betriebe die vorgeschriebenen Zahlungen auch begleichen.
  • 2010
    Erneute Novelle des BUAG durch das Bundesgesetzblatt Nr. 59/2010 mit In-Kraft-Treten 01.01.2011: Umstellung der Urlaubsperiode von 47 Anwartschaftswochen auf ein Kalenderjahr (52 Wochen), Entfall der Regelung zum Ersatzurlaubstag für einen Samstagfeiertag, Erhöhung der Nebenleistungen auf 30,1%, automatische Auszahlung der Winterfeiertagsvergütung an die ArbeitnehmerInnen.
  • 2012
    Installation der Baustellendatenbank zur Meldung von Bauarbeiten.
  • 2013
    „Hitze“ ist ein weiteres Schlechtwetterkriterium; Übernahme des Schichturlaubes ins BUAG; Angabe einer festgestellten Unterentlohnung auf der ANI (Arbeitnehmerinformation). BUAK wird als Dienstleister für den AÜG-Fonds (Arbeitskräfte-Überlasser-Fonds) tätig (bis 31.12.2018).
  • 2014
    Verpflichtende Portaleingabe für Betriebe. Neue Verfallsregelung für den Sachbereich Urlaub und Winterfeiertagsvergütung. Einführung der Urlaubsersatzleistung sowie neuer Sachbereich Überbrückungsgeld.
  • 2015
    Inkrafttreten des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, des Sozialsystems und des fairen Wettbewerbs. Die BUAK wird in die gemeinsame Behördenkooperation zum Vollzug des SBBG eingegliedert.
  • 2017
    Auftraggeberhaftung nach dem Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz (LSD-BG). Die BUAK übernimmt die Kontrolle der Haftungsbestimmungen nach § 9 LSD-BG. Verdopplung der MitarbeiterInnen im Bereich der Sozialbetrugsbekämpfung innerhalb der BUAK.

 

  • 2018
    Die Lage und das Ausmaß sowie der Einsatzort einer Teilzeit – Beschäftigung oder fallweisen Beschäftigung sind spätestens bei Arbeitsbeginn an die BUAK zu melden.
  • 2019
    Meldeverpflichtung für öffentliche Auftraggeber/innen und Sektorenauftraggeber/innen bei der Vergabe von Bauaufträgen mit einer Auftragssumme ab 100.000,– Euro in die BUAK Baustellendatenbank