Lohn- und Sozialdumping

Gleicher Lohn für gleiche Leistung. Wir kontrollieren die Einhaltung des Lohn- und Sozialdumping-Bekäpfungsgesetzes.

Fairer Lohn im Baugewerbe

Seit dem 01. Mai 2011 haben Unternehmen aus den EU-Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Markt für Arbeitskräfte. Zeitgleich trat das Lohn- und Sozialdumpinggesetz (LSDB-G) in Kraft.

Ziel dieses Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass die kollektivvertraglich festgelegten Mindestlöhne in Österreich eingehalten werden und somit das Lohnniveau für in Österreich tätige Arbeitnehmer:innen geschützt wird. Seit dem 01. Januar 2014 gilt dieses Gesetz auch für die EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien.

Bekämpfung von Unterentlohnung

Gemäß dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz (LSDB-G) sind sowohl in- als auch ausländische Arbeitgeber:innen verpflichtet, ihren in Österreich tätigen Mitarbeiter:innen grundsätzlich das Entgelt zu zahlen, das nach österreichischem Recht, Verordnungen oder Kollektivverträgen unter Berücksichtigung der jeweiligen Einstufungskriterien zusteht. Ausgenommen sind dabei bestimmte Entgeltbestandteile gemäß § 49 Abs. 3 ASVG.

Die BUAK agiert hier als Kontrollorgan im Bereich der Bauwirtschaft und nimmt diese Aufgabe äußerst ernst. Durch Kontrollen auf Baustellen und in inländischen Lohnbüros gewährleistet die BUAK die Einhaltung dieser Vorschriften. Die Prüfkompetenz der BUAK erstreckt sich sowohl auf in- als auch ausländische Arbeitnehmer:innen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen.

Verdacht auf Unterentlohnung? Wir sind für Sie da.

Wenn Sie in der Bauwirtschaft tätig sind und den Verdacht haben, unterentlohnt zu werden, können Sie uns mithilfe des Folders LSDB wesentliche Daten Ihres Beschäftigungsverhältnisses zur Überprüfung übermitteln.

Alternativ können Sie persönlich im Kundendienst der BUAK vorsprechen. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag/Dienstzettel) sowie zu Ihrer Entlohnung (Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnzettel/Lohnunterlagen, Auszahlungsbestätigungen/Banküberweisungsbelege) mit.

Sie haben auch die Möglichkeit, uns relevante Informationen anonym per E-Mail an anonymer-posteingang-sbb@buak.at zu senden. Ihre Absendedaten werden automatisch anonymisiert und an die zuständige Stelle weitergeleitet.