Die BUAK bleibt vom 24.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen. Detaillierte Öffnungszeiten finden Sie bei den jeweiligen Standorten. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage!

Arbeitgeber:innen

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den branchenspezifischen Urlaubsregelungen nach dem BUAG. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für die Abfertigungsregelung gemäß dem BUAG und dem BMSVG. Zusätzlich erhalten Sie Einblicke in die Umsetzung der Schlechtwetter- und Winterfeiertagsregelung sowie aktuelle Bestimmungen zum Überbrückungsgeld, der Überbrückungsabgeltung und die Höhe der Ausbildungsumlage.

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Ausbildungsumlage

Die Ausbildungsumlage gem. § 125, Abs. 2, Zif. 5 Wirtschaftskammergesetz (WKG) wird von der BUAK im Auftrag und für Rechnung der Bundesinnung Bau bzw. des Fachverbandes der Bauindustrie eingehoben.

Höhe der Beträge

Bundesinnung Bau
StichtagFacharbeiterlöhne lt. § 6 BUAGHöhe
1. Mai 20190,084 von EUR 14,68pro Tag EUR 1,23
1. Mai 20200,084 von EUR 15,05pro Tag EUR 1,26
1. Mai 20210,084 von EUR 15,37pro Tag EUR 1,29
1. Mai 20220,084 von EUR 16,02pro Tag EUR 1,35
1. Mai 20230,084 von EUR 17,54pro Tag EUR 1,47
1. Mai 20240,084 von EUR 18,79pro Tag EUR 1,58
Fachverband der Bauindustrie
 StichtagFacharbeiterlöhne lt. § 6 BUAGHöhe
1. Mai 20190,050 von EUR 14,68pro Tag EUR 0,73
1. Mai 20200,050 von EUR 15,05pro Tag EUR 0,75
1. Mai 20210,050 von EUR 15,37pro Tag EUR 0,77
1. Mai 20220,050 von EUR 16,02pro Tag EUR 0,80
1. Mai 20230,050 von EUR 17,54pro Tag EUR 0,88
1. Mai 20240,050 von EUR 18,79pro Tag EUR 0,94