Die BUAK bleibt vom 24.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen. Detaillierte Öffnungszeiten finden Sie bei den jeweiligen Standorten. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage!

Kontrollen

Die BUAK trägt mit Ihren Kontrollen zu fairem Wettbewerb in der Bauwirtschaft bei. Kontrollen finden sowohl in Baubetrieben, Lohnbüros und Baustellen statt. Bei festgestellter Unterentlohnung von Arbeitnehmer:innen wird Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstattet.

Garantiertes Entgelt im Baubereich

Arbeitskräfte aus den EU-Mitgliedsstaaten können uneingeschränkt in Österreich arbeiten und ihre Dienstleistungen anbieten. Das Lohn- und Sozialdumpinggesetz (LSDB-G) wurde 2011 eingeführt, um sicherzustellen, dass Mindestlöhne und Kollektivverträge in Österreich eingehalten werden. Diese Maßnahme schützt das Lohnniveau für Arbeitnehmer:innen in Österreich.

Verhindern von Unterentlohnung

Das Lohn- und Sozialdumpinggesetz (LSDB-G) verpflichtet inländische und ausländische Arbeitgeber:innen dazu, ihren in Österreich tätigen Mitarbeiter:innen grundsätzlich das Entgelt gemäß österreichischem Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zu zahlen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Einstufungskriterien. Ausgenommen sind dabei die in § 49 Abs. 3 ASVG aufgeführten Entgeltbestandteile.

Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften durch strenge Kontrollen auf Baustellen und in Lohnbüros, sowohl für inländische als auch ausländische Arbeitnehmer:innen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen.

Kontrolle im Lohnbüro

Die Mitarbeiter:innen der Kontrollabteilung sind im ganzen Land unterwegs, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen des BUAG, BSchEG, LSDB-G und SBBG im Lohnbüro eingehalten werden. Dabei prüfen Sie nicht nur BUAG-pflichtige Betriebe auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen, sondern stehen auch für persönliche Beratung und Betreuung vor Ort zur Verfügung.

Kontrolle auf der Baustelle

Seit dem Inkrafttreten des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes (LSDB-G) hat die BUAK das Recht, Kontrollen auf Baustellen und in Lohnbüros durchzuführen, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer:innen korrekt entlohnt werden. Unsere Baustellendatenbank, die 2012 eingeführt wurde, liefert transparente Informationen über den Baubeginn und das Bauende jeder Baustelle in Österreich. Dadurch wird der Zugang zu wichtigen Informationen beschleunigt und ermöglicht effiziente Kontrollen während der aktiven Bauphase.

Unser Ziel ist es, gleiche Arbeitsmarkt- und Lohnbedingungen zu gewährleisten, sozialbetrügerisches Handeln zu verhindern und fairen Wettbewerb zu fördern.

Fairness für alle: Lohn- und Sozialdumping-Regeln

Bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping machen wir keinen Unterschied zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen. In Fällen von Unklarheiten laden wir Arbeitnehmer:innen zur Klärung in die BUAK ein und prüfen vor Ort die Meldungen. Durch die Sammlung und Analyse dieser Informationen tragen wir dazu bei, sozialbetrügerisches Verhalten zu verhindern.

Verdacht auf Unterentlohnung?
Sie können uns relevante Informationen anonym per E-Mail an anonymer-posteingang-sbb@buak.at senden. Ihre Absendedaten werden automatisch anonymisiert und an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Besteht ein begründeter Verdacht, dass eine Baustelle sowie deren Arbeitnehmer:innen nicht ordnungsgemäß bei der BUAK gemeldet sind, können Sie uns folgendes Infoblatt über Bautätigkeiten übermitteln:

PDF

Infoblatt Baustellentätigkeiten