Die BUAK bleibt vom 24.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen. Detaillierte Öffnungszeiten finden Sie bei den jeweiligen Standorten. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage!

Versand der ANI für das 4. Quartal 2024 startet Mitte Februar

Die Arbeitnehmer:innen-Information (ANI) wird vierteljährlich per Post an alle Arbeitnehmer:innen versandt, die im betreffenden Quartal bei buag-pflichtigen Betrieben beschäftigt waren.

Im Februar erhalten alle Arbeitnehmer:innen, die im Jahr 2024, also zwischen 01.01.2024 und 31.12.2024 bei buag-pflichtigen Betrieben gearbeitet haben, die sogenannte Jahres- ANI mit der Aufstellung über alle Beschäftigungszeiten des vorangegangen Jahres (2024).

Informationen zum aktuellen Versand

Erhalten Sie Ihre Arbeitnehmer:inneninformation (ANI) für das 4. Quartal 2024 ab Mitte Feburar 2025!

Sollten Sie bis Ende Februar 2025 keine Arbeitnehmer:inneninformation für das 4. Quartal 2024 erhalten haben, melden Sie sich bitte unter der unten angegebenen Telefonnummer.

Die Arbeitnehmer:inneninformation für das 4. Quartal 2024 wird an alle Arbeitnehmer:innen versandt, die zwischen dem 01. Jänner 2024 und dem 31. Dezember 2024 Beschäftigungszeiten gemäß BUAG erworben haben.

Haben Sie Fragen?
Rufen Sie unsere Arbeitnehmer:inneninformations-Hotline unter der Telefonnummer +43 (0) 579579 5000 an.

Ihre Adresse hat sich geändert?
Bitte teilen Sie uns dies mit, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Arbeitnehmer:inneninformationen weiterhin an die richtige Adresse erhalten.

Arbeitnehmer:innen können uns mittels folgender Dokumente die Änderung Ihrer Adresse mitteilen:

  • Kopie des Meldezettels
  • Kopie amtlicher Lichtbildausweis (sofern die BUAK noch keine hat)
  • Unterschrift der/des Arbeitnehmer:in/s
  • Angabe SV-Nummer

Betriebe können mittels folgender Dokumente Adressänderungen der Arbeitnehmer:innen bekanntgeben:

  • Übermittlung der Meldeliste
PDF

ANI Muster_deutsch

PDF

ANI Erklärungshilfe_deutsch