Versand der ANI für das 4. Quartal 2024 startet Mitte Februar
Die Arbeitnehmer:innen-Information (ANI) wird vierteljährlich per Post an alle Arbeitnehmer:innen versandt, die im betreffenden Quartal bei buag-pflichtigen Betrieben beschäftigt waren.
Im Februar erhalten alle Arbeitnehmer:innen, die im Jahr 2024, also zwischen 01.01.2024 und 31.12.2024 bei buag-pflichtigen Betrieben gearbeitet haben, die sogenannte Jahres- ANI mit der Aufstellung über alle Beschäftigungszeiten des vorangegangen Jahres (2024).
Informationen zum aktuellen Versand
Erhalten Sie Ihre Arbeitnehmer:inneninformation (ANI) für das 4. Quartal 2024 ab Mitte Feburar 2025!
Sollten Sie bis Ende Februar 2025 keine Arbeitnehmer:inneninformation für das 4. Quartal 2024 erhalten haben, melden Sie sich bitte unter der unten angegebenen Telefonnummer.
Die Arbeitnehmer:inneninformation für das 4. Quartal 2024 wird an alle Arbeitnehmer:innen versandt, die zwischen dem 01. Jänner 2024 und dem 31. Dezember 2024 Beschäftigungszeiten gemäß BUAG erworben haben.
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie unsere Arbeitnehmer:inneninformations-Hotline unter der Telefonnummer +43 (0) 579579 5000 an.
Ihre Adresse hat sich geändert?
Bitte teilen Sie uns dies mit, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Arbeitnehmer:inneninformationen weiterhin an die richtige Adresse erhalten.
Arbeitnehmer:innen können uns mittels folgender Dokumente die Änderung Ihrer Adresse mitteilen:
- Kopie des Meldezettels
- Kopie amtlicher Lichtbildausweis (sofern die BUAK noch keine hat)
- Unterschrift der/des Arbeitnehmer:in/s
- Angabe SV-Nummer
Betriebe können mittels folgender Dokumente Adressänderungen der Arbeitnehmer:innen bekanntgeben:
- Übermittlung der Meldeliste