Versand der ANI für das 2. Quartal 2025 startet Mitte August
Die Arbeitnehmer:innen-Information (ANI) wird vierteljährlich per Post an alle Arbeitnehmer:innen versandt, die im betreffenden Quartal bei buag-pflichtigen Betrieben beschäftigt waren.
Im August erhalten alle Arbeitnehmer:innen, die im 2.Quartal 2025, also zwischen 01.04.2025 und 30.06.2025 bei buag-pflichtigen Betrieben gearbeitet haben, eine ANI mit der Aufstellung über alle Beschäftigungszeiten des 2.Quartals 2025.

Informationen zum aktuellen Versand
Erhalten Sie Ihre Arbeitnehmer:inneninformation (ANI) für das 2. Quartal 2025 ab Mitte August 2025!
Sollten Sie bis Ende August 2025 keine Arbeitnehmer:inneninformation für das 2. Quartal 2025 erhalten haben, melden Sie sich bitte unter der unten angegebenen Telefonnummer.
Die Arbeitnehmer:inneninformation für das 2. Quartal 2025 wird an alle Arbeitnehmer:innen versandt, die zwischen dem 01. April 2025 und dem 30. Juni 2025 Beschäftigungszeiten gemäß BUAG erworben haben.
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie unsere Arbeitnehmer:inneninformations-Hotline unter der Telefonnummer +43 (0) 579579 5000 an.
Ihre Adresse hat sich geändert?
Bitte teilen Sie uns dies mit, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Arbeitnehmer:inneninformationen weiterhin an die richtige Adresse erhalten.
Arbeitnehmer:innen können uns mittels folgender Dokumente die Änderung Ihrer Adresse mitteilen:
- Kopie des Meldezettels
- Kopie amtlicher Lichtbildausweis (sofern die BUAK noch keine hat)
- Unterschrift der/des Arbeitnehmer:in/s
- Angabe SV-Nummer
Betriebe können mittels folgender Dokumente Adressänderungen der Arbeitnehmer:innen bekanntgeben:
- Übermittlung der Meldeliste