Senkung des Zuschlags für Vordienstzeiten

Senkung des Zuschlags für Vordienstzeiten für Spenglerbetriebe

Der Vorstand der BUAK hat am 24.9.2026 für Spenglerbetriebe, die nach § 43 BUAG einbezogen wurden, eine Absenkung des Zuschlags für Vordienstzeiten beschlossen. Demnach wird der Zuschlag für Vordienstzeiten für alle Fallkonstellationen um 0,75 Prozentpunkte gesenkt.

Spenglerbetriebe erhalten eine schriftliche Information über die erfolgte Neuberechnung. Die sich aufgrund der Aufrollung ergebende Gutschrift wird automatisch bei der nächsten Zuschlagsvorschreibung forderungsmindernd berücksichtigt.

  1. Senkung des Vordienstzeiten-Zuschlags
    Reduzierung des Zuschlags für Vordienstzeiten von 2,75 % auf 2 %
  2. Berücksichtigung spezifischer Fallkonstellationen:
    • Senkung des verminderten Prozentsatzes für bei der BUAK gemeldete Austritte zwischen 01.08.2024 und 31.10.2024 von 2,25 % auf 1,5 %
    • Schrittweise Senkung des Zuschlags für Jahrgänge bis 1967:
      Jahrgang 1967: Senkung des Zuschlags von 2,25 % auf 1,5 %
      Jahrgang 1966: Senkung des Zuschlags von 1,75 % auf 1 %
      Jahrgang 1965 und älter: Senkung des Zuschlags von 0,75 % auf 0 %

Unverändert bleiben:

    • Keine Vordienstzeiten-Zuschlagsberechnung für bis zu 104 Anwartschaftswochen (vor dem 01.01.2024) bei Präsenz-/Zivildienst oder Karenzzeiten beim gleichen Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin (dies gilt auch bei Einbeziehung gem. § 27 BUAG).
    • Keine Vordienstzeiten-Zuschlagsberechnung ab der 1041-ten Beschäftigungswoche.
    • Keine Berechnung bzw. Rückverrechnung von Zuschlägen bei Pensionsaustritten zwischen 01.08.2024 und 31.12.2024.