Die BUAK

Erfahren Sie mehr über die BUAK: Ihre verlässliche Partnerin für faire Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung in der Bauwirtschaft seit 1946.

Wir über uns

Die Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) wurde 1946 als eine der ersten sozialpartnerschaftlichen Institutionen Österreichs gegründet. Die Leitung wird durch die Interessenvertretungen der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen paritätisch besetzt. Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist sie seit ihrer Gründung mit der Verwaltung staatlicher Aufgaben in Selbstverwaltung betraut.

Die Ursprünge im Bauarbeiter-Urlaubsgesetz
Ursprünglich entstand die BUAK im Zuge der Einführung des Bauarbeiter-Urlaubsgesetzes (BArbUG) am 20. März 1946. Dieses Gesetz, welches am 26. Mai 1946 in Kraft trat, ermöglichte es den Bauarbeiter:innen trotz Arbeitsunterbrechungen und Betriebswechseln, ihren Erholungsurlaub zu beanspruchen und zu genießen. Die gesetzliche Regelung konnte auf kollektivvertraglichen Bestimmungen der Zwischenkriegszeit aufbauen.

Die Entwicklung der Aufgabenbereiche
Im Laufe der Jahre wurde das BArbUG mehrfach novelliert und um eine Abfertigungsregelung erweitert. Damit erhielt die Bauarbeiter-Urlaubskasse (BUK) ihren heutigen Namen BUAK. Die BUAK hat im Laufe der Zeit weitere Aufgaben übernommen, darunter die Verwaltung der Schlechtwetterentschädigung und der Winterfeiertagsvergütung. Zusätzlich betreibt die BUAK auch eine Betriebliche Vorsorgekasse.

Die BUAK beschäftigt derzeit rund 250 Mitarbeiter:innen und setzt sich als Institution der Sozialpartner in der Bauwirtschaft für einen Konsens zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen ein.

 

Rechtliche Grundlagen

Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)
Das Bauarbeiter-Urlaubs und Abfertigungsgesetz (BUAG), gibt verbindliche Rahmenbedingungen vor und ist damit ein wichtiger Baustein für fairen Wettbewerb und Gewährleistung sozialer Mindeststandards in der Bauwirtschaft.

Bauarbeiter-Schlechtwetter- Entschädigungsgesetz (BSchEG)
Die Schlechtwetterentschädigung ist durch das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz (BSchEG) geregelt. Grundgedanke dieser Regelung ist es, das Risiko des Schlechtwetters und die damit verbundenen Kosten auf eine Gemeinschaft aufzuteilen, damit der Schaden für den/die Einzelne:n möglichst gering gehalten wird. Schlechtwetter im Sinne des Bundesgesetztes bezieht sich auf arbeitsbehindernde atmosphärische Ein- und Folgewirkungen solcher Störungen, welche die Aufnahme oder Fortsetzung der Arbeit verhindern.

Die Sozialpartnerschaft in Österreich

Die österreichische Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen den Interessenverbänden der Arbeitgeber:innen (Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer) und Arbeitnehmer:innen (Arbeiterkammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund), sowohl untereinander als auch mit der Regierung.

Sie basiert auf der Idee, akzeptable Lösungen für wirtschaftliche und soziale Fragen durch Konsens zu finden und damit Konflikte zu vermeiden oder zu mildern. Die Kooperation der Interessenverbände ist größtenteils nicht gesetzlich geregelt, sondern auf freiwilliger Basis.

Bereits in der Nachkriegszeit nahm die Sozialpartnerschaft Gestalt an, wobei sie ihre heutige Bedeutung ab den 1950er Jahren bekam. Sie gilt als ein wesentlicher Faktor für den anhaltenden sozialen Frieden in Österreich und die geringe Anzahl von Streiks. Zudem bildete sie die Grundlage für das wirtschaftliche Wachstum nach dem Zweiten Weltkrieg.

Die BUAK ist eine der ersten Institutionen, die aus dieser Sozialpartnerschaft hervorgingen.

Unsere Meilensteine

Von der Gründung bis heute

1946

Gründung der Bauarbeiter-Urlaubskasse (BUK)

Eine sozialpartnerschaftliche Institution für die Bauwirtschaft. Das Gründungsprotokoll zeigt die Unterschriften von Julius Raab, Lois Weinberger, Dr. Wales Maisel, Battisti und Böhm.

1957

(Wieder-)Verlautbarung des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes

Seit 1954 wurde an einer gesetzlichen Regelung zur Schlechtwetterentschädigung gearbeitet, um die Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten zu reduzieren. 1957 wurde sie in das BUAG aufgenommen.

1966

20 Jahre Bauarbeiter-Urlaubskasse

Die Bauarbeiter-Urlaubskasse blickt auf 20 Jahre erfolgreiche Arbeit zurück und feiert ihr 20-jähriges Jubiläum.

1968

Einführung der Meldepflicht von Arbeitnehmer:innen

Die Meldung an die BUAK ersetzt den Kauf von Urlaubsmarken und das Führen eines Urlaubsbuches.

1972

Eine neue Ära beginnt

Die elektronische Datenverarbeitung hält Einzug in die Bauarbeiter-Urlaubskasse.

1973

Neue Technologie für die
Bauarbeiter-Urlaubskasse

Mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung begann eine neue Zeit der Verwaltungsarbeit. Die Fotos zeigen eindrucksvoll, wie die technische Infrastruktur erweitert wurde – darunter das Heben eines Servers über ein Gerüst in das Gebäude.

1980

Die Bauarbeiter-Urlaubskasse in Zahlen

Die BUK verzeichnet über die Jahrzehnte eine stabile Personalentwicklung. 1980 waren insgesamt 218 Mitarbeiter:innen im Verwaltungs- und Reinigungsdienst tätig – davon waren 120 Frauen und 98 Männer.

1981

35 Jahre Bauarbeiter-Urlaubskasse

Ein bedeutendes Jubiläum: Drei Jahrzehnte Einsatz für soziale Gerechtigkeit am Bau.

1983

Ein Blick auf unseren Eingangsbereich

Schon damals befand sich die Bauarbeiter-Urlaubskasse an ihrem heutigen Standort in der Kliebergasse 1a.

1987

Schaffung der Abfertigungsregelung und Umbenennung in BUAK

Im Oktober 1987 wurde die Abfertigungsregelung als neuer Sachbereich in die BUAK aufgenommen. Durch die neuen Kollektivverträge sind längere Unterbrechungen möglich, ohne dass Abfertigungsansprüche verloren gehen.

1996

Einführung der Winterfeiertagsregelung

Zur Verbesserung der Jahresbeschäftigung in der Baubranche wurde im Juli 1996 die Winterfeiertagsregelung eingeführt – ein weiterer wichtiger Schritt zur sozialen Absicherung der Beschäftigten.

2002

Gründung der Mitarbeiter:innenvorsorge­kasse

Einbeziehung von Bauarbeiter:innen in die neue Vorsorgeregelung (BMVG).

2003

Einrichtung von Onlinediensten

Digitale Services auf der BUAK-Homepage erleichtern die Abwicklung für Betriebe.

2005

Meldepflicht für ausländische Betriebe

Betriebe mit Sitz im Ausland müssen ihre Arbeitnehmer:innen an die BUAK melden.

2005

Neue Fassadengestaltung

Die BUAK erhält ein modernes, farbenfrohes Erscheinungsbild.

2006

Umstellung auf tageweise Zuschlagsverrechnung und Gründung der BUAK Schulungen GmbH

2006 wurde die tageweisen Zuschlagsverrechnung eingeführt. Gleichzeitig wurde mit der Gründung der BUAK Schulungen GmbH die Grundlage für eine gezielte Förderung der Weiterbildung und Fachkompetenz in der Baubranche geschaffen.

2008

Umwandlung der Mitarbeiter:innenvorsorge­kasse in eine Betriebliche Vorsorgekasse.

Jetzt können auch Selbstständige die Leistungen der Betrieblichen Vorsorgekasse in Anspruch nehmen.

2009

Novelle des BUAG zur Erweiterung der Kontrollbefugnisse

Intensivierung der Zusammenarbeit mit Behörden und striktere Zahlungsvorschriften für Betriebe.

2010

Umstellung der Urlaubsperiode im BUAG

Urlaubsanwartschaften auf Kalenderjahrbasis und automatische Winterfeiertagsvergütung.

2012

Installation der Baustellendatenbank

Neue Plattform zur Meldung von Bauarbeiten an die BUAK.

2013

„Hitze“ als Schlechtwetterkriterium

Schichturlaub und Dienstleistung für den AÜG-Fonds ins BUAG übernommen.

2014

Einführung der verpflichtenden Portaleingabe

Neue Verfallsregelungen und Einführung der Urlaubsersatzleistung und Überbrückungsgeld.

2015

Inkrafttreten des Sozialbetrugsbekämpfungs­gesetzes (SBBG)

Schutz der Arbeitnehmer:innen und Integration in die gemeinsame Behördenkooperation.

2016

Die BUAK erhält ihr heutiges Logo

Mit einem modernen und klaren Design präsentiert sich die BUAK 2016 in einem neuen visuellen Erscheinungsbild.

2017

Übernahme der Auftraggeberhaftung nach dem LSD-BG

BUAK übernimmt Kontrolle der Haftungsbestimmungen und verstärkt den Kampf gegen Sozialbetrug.

2018

Einführung der Meldepflicht für Teilzeitbeschäftigungen

Öffentliche Auftraggeber:innen müssen Bauaufträge verpflichtend melden.

2019

Meldepflicht für Bauaufträge ab 100.000 Euro

Öffentliche Auftraggeber:innen müssen Bauaufträge in die BUAK-Baustellendatenbank eintragen.

2022

75 Jahre BUAK

Ein Jubiläum, das unsere langjährige Partnerschaft in der Bauwirtschaft feiert.

2024

Eingliederung der Spenglerregelung ins BUAG

Mit der Integration der Spenglerregelung in das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz wird ein weiterer Schritt zur Vereinheitlichung der Regelungen für Bauarbeiter:innen gesetzt.

Die BUAK heute

Derzeit beschäftigt die BUAK rund 250 Mitarbeiter:innen – für soziale Sicherheit und fairen Wettbewerb in der Bauwirtschaft.

Aktuelles

Allgemeine Infos über die BUAK

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