Konditionen
Verwaltungskosten
Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse ist berechtigt, von den erhaltenen Abfertigungsbeiträgen Verwaltungskosten im Ausmaß von 1,8 % abzuziehen und einzubehalten (bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 betrug die Höhe der Verwaltungskosten 2,2 %).
Barauslagen
Vergütung für die Vermögensverwaltung
Die Kosten für die Vermögensverwaltung belaufen sich auf 0,4 %.
Wenn die erzielten Veranlagungserträge eines Geschäftsjahres für die Vergütung dieser Kosten nicht ausreichen, wird der Unterschiedsbetrag auf neue Rechnung vorgetragen, da eine Belastung des Abfertigungsvermögens nicht zulässig ist.
Einhebungskostenvergütung der Krankenversicherungsträger
Soweit die Einhebung der Beiträge über die Träger der Krankenversicherung erfolgt, werden die von diesen für die Einhebung und Weiterleitung der laufenden Beiträge verrechneten Kosten in Höhe von 0,3 % dem Anwartschaftsberechtigten weiterverrechnet. Mit den Kosten des Datenaustauschs mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger werden die Anwartschaftsberechtigten nicht belastet.
Depotgebühren
Es wird ein Pauschalsatz von 0,05 % des veranlagten Abfertigungsvermögens verrechnet.
Kosten, die bei der Auszahlung entstehen
Die Übertragung der Abfertigungsanwartschaft von einer Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK) auf eine andere hat, genauso wie die Auszahlung der Abfertigungsanwartschaft, durch alle beteiligten Vorsorgekassen, verwaltungskostenfrei zu erfolgen.
Fallen bei der Überweisung oder Auszahlung etwaige Spesen an, dürfen diese dem Anwartschaftsberechtigten verrechnet werden.
Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse trägt die Kosten der Überweisung auf ein Bankkonto, während die Kosten einer Postanweisung dem Anwartschaftsberechtigten verrechnet werden.
Übertragung von Altabfertigungsanwartschaften
Bei der Übertragung von Altanwartschaften an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse werden Übertragungskosten in Höhe von 0,5 % des Übertragungswertes, höchstens aber EUR 100,--, verrechnet.